Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer und liebe Eltern,
leider müssen wir uns heute mit schlechten Nachrichten melden. Wie Du/Sie sich denken können, haben auch wir uns stark mit der Frage beschäftigen müssen, ob Reisen, sprich die Fahrt nach England, im Sommer durchgeführt werden kann. Optimistisch in die Zukunft schauend haben wir zunächst damit gerechnet, dass sich die Situation positiv entwickelt. Das tut sie, aber diese Entwicklung ist nicht ausreichend vorhersehbar.
Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, unsere Fahrt im Sommer abzusagen.
Unser Team hat sich viele Gedanken in der Vorbereitung gemacht (seit Sommer 2019) und ein schönes Programm zusammengestellt. Dies wird nun „geparkt“. Die Pläne stehen für 2021 bereit.
Wir wollen uns aber nicht sang und klanglos verabschieden. Ein Teil der Betreuer*innen hat aus diesem Grunde dieses Video zusammengestellt, das uns als Team und gleichzeitig unseren neuen Instagram Account vorstellt (www.triptobrighton.de / @triptobrighton).
Damit hast du hoffentlich eine bessere Vorstellung davon, wer mit Dir nach England fährt und was Dich dort erwartet.
Unser Team und wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Freude an unserem kurzen Video und vor allem Gesundheit.
Bleib‘ / Bleiben Sie in Kontakt!
England 2022
Reiseleitung
Verein zur Förderung
überaktiver Kinder e.V.
Zur Wann 7
35041 Marburg
Montag und Donnerstag: 16:00-18:00 bzw. 7:30-9:30Uhr
Vertragspartner der Teilnehmer/innen (nachfolgend TN genannt)
ist der Verein zur Förderung überaktiver Kinder e.V., Zur
Wann 7, 35041 Marburg, www.marburgerkonzentrationstraining.de (nachstehend
Verein genannt).
Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer bis zu einwöchigen Trainingsfahrt
etwa nach Hörnum/Sylt bzw. an einer bis zu zweiwöchigen Trainingsfahrt
etwa nach Brighton/England oder einem Trainingskurs
in Marburg, deren Ziel die Förderung von Konzentration und/oder
Verhalten ist. Die jeweiligen Einzelheiten ergeben sich aus dem
aktuellen Prospekt.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Anmeldung des TN und Übersendung
der Anmeldebestätigung (Fahrtenbrief) durch den Verein zustande.
Anmeldungen von Minderjährigen erfordern die Zustimmung der
gesetzlichen Vertreter (Personensorgeberechtigten). Sie erklären
mit Ihrer Unterschrift,
dass Ihr Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten (Veränderungen
bis Trainingsbeginn sind unaufgefordert mitzuteilen!),
dass für die Dauer des Trainings die Erziehungsbeauftragung
gem. §1 JuSchG an den Trainings- bzw. Reiseleitung übertragen wird,
dass Sie für die von Ihren Kindern verursachten Schäden aufkommen,
dass Sie einverstanden sind, dass Ihr Kind freie Zeit zur persönlichen
Gestaltung hat und sich zeitweise ohne Aufsicht in einer Kleingruppe
(min. 3 Teilnehmer/innen) aufhalten darf.
§ 2 – Trainingskosten
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung (des Fahrtenbriefs) ist der
Trainingskostenbetrag auf das Konto des Vereins (Konto: 1000 90
2000, BLZ: 533 500 00, Sparkasse Marburg-Biedenkopf // IBAN: DE
72 533 500 00 1000 9020 00, BIC: HELADEF1MAR) zu leisten (Verwendungszweck:
„Trainings-Titel / Trainings-Datum / Name des TN“).
Die Höhe des Betrags, Zahlungsweise und Zahlungsdatum der Raten
des Trainings gehen aus dem Prospekt oder der Anmeldebestätigung
(dem Fahrtenbrief) hervor.
Ohne vollständige Bezahlung des Trainingskostenbetrags besteht
kein Anspruch auf die Teilnahme an dem Training.
Nach vorheriger Absprache mit dem Verein können kleinere Ratenzahlungen
vereinbart werden, Bezuschussungen sind grundsätzlich im Rahmen
der Vereinsziele möglich.
§ 3 – Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich anders in der Anmeldung oder in der
Anmeldebestätigung (dem Fahrtenbrief) vermerkt, umfasst der Trainingskostenbetrag
bei mehrtätigen Kursen folgende Leistungen: Konzentrations- und
Verhaltenstraining, Fahrt, Unterkunft, und Verpflegung (mit Ausnahme
der Verpflegung auf der Hinfahrt).
Eintägige Trainingskurse umfassen, sofern nicht anders in der
Anmeldung ausgewiesen, das Konzentrations- oder Verhaltenstraining.
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden,
und die vom Verein nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt des betreffenden Trainings nicht beeinträchtigen.
Der Verein verpflichtet sich, die TN über Leistungsveränderungen
und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 4 – Rücktritt vom Vertrag / Nichtantritt des
Trainings / Ausschluss vom Training
Der TN kann bis zum Trainingsbeginn jederzeit ohne Angabe von
Gründen durch eine schriftliche Erklärung (per Post) oder per E-Mail
vom Vertrag zurücktreten. Der Verein weist darauf hin, dass bei
Nichtantritt des Trainings ohne Rücktrittserklärung der TN zur vollen
Bezahlung der Trainingskosten verpflichtet bleibt.
Für Trainings in Brighton/England bzw. für Trainingsfahrten bis zu zwei Wochen
werden folgende Gebühren
bei Rücktritt vom Vertrag fällig, die je nach Eingangsdatum der
Rücktrittserklärung (Poststempel) gelten: Bis zum 01. März des Reisejahres
50 €, bis zum 01. Mai des Reisejahres 75 € und bis zum 01. Juni
des Reisejahres 125 €.
Für Trainings in Hörnum/Sylt bzw. für Trainingsfahrten bis zu einer Woche
werden folgende Gebühren bei Rücktritt
vom Vertrag fällig, die je nach Eingangsdatum der Rücktrittserklärung
(Poststempel) gelten: bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungsgebühr
von 35 €, ab 30 Tage = 50 %, ab 15 Tage 75 %, ab 7 Tage = 90 %.
Dem TN ist der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder
nur ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Der TN kann für Brighton eine Ersatzperson benennen und den
Platz anderweitig neu besetze, wobei der Verein berechtigt ist,
im Einzelfall begründet die Ersatzperson abzulehnen. Im Falle einer
durch den TN benannten Ersatzperson ist Kostenübernahme zwischen
TN und Drittem zu regeln. Kann der Verein eine Ersatzperson benennen,
werden dem TN die Trainingskosten zurückerstattet.
Wenn ein TN eine Trainingsmaßnahme vorzeitig selbst beendet,
so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht teilweise.
Gefährdet das Verhalten eines TN die Durchführung des Trainings,
so kann er vom Training und dem Ferientraining ausgeschlossen werden.
Die Eltern/Sorgeberechtigten sind in dem Fall verpflichtet, den/die
minderjähringe(n) TN auf eigene Kosten am Trainingsort abzuholen.
Sollte nach Absprache der/die TN mit Begleitperson den Eltern eine
Teilstrecke entgegenkommen, sind auch die Reisekosten für die Begleitperson
vom TN zu tragen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der
Trainingskosten, auch nicht teilweise.
Eine Trainingsfahrt kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer
Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung wichtiger Begleitpersonen,
Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Im Fall einer
zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei
Wochen vor Beginn des Trainings. In allen anderen Fällen einer Absage
aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms,
wird der Verein die TN so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss
ausnahmsweise ein Training abgesagt werden, erstattet der Verein
umgehend den gezahlten Trainingsbetrag. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen des Vereins.
§ 5 – Datenschutz
Die für die Verwaltung der Trainings benötigten Daten der TN werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
Mit der Anmeldung willigt der TN ein, dass der Verein Bilder,
die bei den Trainings entstehen, im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit
verwenden darf. Der Verein verpflichtet sich seinerseits, keine
kompromittierenden Bilder zu verwenden.
§ 6 – Haftung
Der Verein steht dafür ein, dass die vertraglich vereinbarten
Trainingsleistungen ordnungsgemäß erbracht werden, wobei sich die
Leistungen nach dem jeweiligen landesüblichen Standard des Zielortes
richten. Bei vom Verein zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 – Versicherungsschutz / HINWEIS
Wir weisen darauf hin, dass für die TN kein Kranken- oder Unfallversicherungsschutz
über den Verein besteht. Es bleibt somit den TN bzw. Eltern überlassen,
gewünschte Zusatzversicherungen selbst abzuschließen.
Schlusssatz
Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Trainings
eine gute Zeit, reiche Erfahrungen und viele neue Impulse! Wir möchten
keinesfalls Paragraphenreiterei betreiben und bitten um Verständnis,
dass diese Bedingungen für unsere Planung und (Rechts-)Sicherheit
notwendig sind.
Vorstand: Dipl.-Psych. Gordon Wingert & Dipl.-Theol. Nils Torben Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Marburg
Registernummer: 16VR1854
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
3125055897-P/K2
Der Verein zur Förderung überaktiver Kinder e.V. ist ein eigentragener
Verein. Die Vertretungsberechtigung gem. § 26 BGB erfolgt durch den
Vorstand.
Haftungsausschluss
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Der Tnhalt dieses Webauftritts wurde nach besten Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt.
Trotz dessen kann keine Gewähr oder Haftung für insbesondere Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit
oder Qualität der bereitgestellten Tnformationen übernommen werden. Haftungsansprüche
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bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen
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kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden
vorliegt.
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Verein zur Förderung überaktiver Kinder e.V.
Zur Wann 7
35041 Marburg
Montag und Donnerstag : 16:00-18:00 bzw. 7:30-9:30 Uhr